Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Stand
  2. Geltungsbereich
  3. Vetragsgegenstände der Vermietung
  4. Vertragsschluss
  5. Preise / Zahlungsbedingungen / Kaution
  6. Abholung & Rückgabe, Gefahrenübergang / Anlieferung & Abholung
  7. Mietdauer
  8. Haftung
  9. Widerrufsrecht und Folgen
  10. Reduzierung, Stornierung und deren Folgen
  11. Streitbeilegung
  12. Schlussbestimmungen

 

1.Stand

Stand dieser AGBs ist der 01.01.2024

 

2.Geltungsbereich

Diese Website wird von Frau Stella Heimann zur entgeltlichen Vermietung und den Verkauf von Dekorationsartikeln und Zubehör für die Einzelunternehmung "Amber and Oak Eventdesign" betrieben (nachfolgend als „Vermieter“ bezeichnet).

Diese AGBs beziehen sich auf jegliche Geschäftsbeziehungen zwischen des Vermieters und des / der Kunden (Nachfolgend als „Mieter / Käufer“ bezeichnet) für den Verkauf, die Vermietung und jegliche Dienstleistungen, welche hiermit zusammen hängen.

Ein „Verbraucher“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Ein „Unternehmer“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.     

 

3. Vertragsgegenstände der Vermietung

Mietgegenstände sind die im Angebot bzw. Mietvertrag angegebenen Möbel sowie Dekorationsartikel.

Alle geliehenen Gegenstände bleiben während des Überlassungszeitraums Eigentum des Vermieters.

Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für die Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung oder Weitervermietung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt.

Alle Angaben zu Maß und Verfügbarkeit im Onlineshop sind vom Vermieter nach bestem Gewissen gemacht worden.  Dargestellte Farben können aufgrund der

Bildschirmeinstellungen und Eigenschaften variieren.

Die vermieteten Stühle sind mit bis 100 kg Gewicht getestet. Eine Belastung darüber hinaus erfolgt auf eigene Verantwortung.

 

4. Vertragsschluss

Vertragspartner können sowohl Endverbraucher als auch Unternehmer sein.

Bei den dargestellten Produkten und Dienstleistungen auf www.amberandoak.de sowie den sozialen Medien handelt es sich um keinen rechtlichen Anspruch für den Mieter / Käufer. Hierbei handelt es sich um freibleibende und unverbindliche Angebote, bis die Anfrage / Bestellung der Artikel / Dienstleistungen durch den Vermieter in einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurde. Dies muss spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen geschehen. Mündliche Zusagen sind bis zu dieser Bestätigung als unverbindlich anzusehen.

Mit der Anfrage erkennt der Mieter die hier schriftlich festgehalten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich und ohne Abänderung an.

 

5. Preise / Zahlungsbedingungen / Kaution

5.1 Preise

Alle Preise auf der Website verstehen sich EXKLUSIV der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach § 19 des UStG ist der Vermieter nicht Umsatzsteuerpflichtig und weißt diese auch nicht aus.

Die auf der Seite genannten Preise sind Endpreise für den Mieter und gelten jeweils pro Stück, wenn nicht anders ausgezeichnet.

Es gelten die Preise, die an dem Tag der Auftragsbestätigung gültig und ausgewiesen sind. Sollte zwischen der Anfrage und der Auftragsbestätigung eine Differenz durch eine Preiserhöhung entstehen, so obliegt eine Anpassung der Preise für den Auftrag der Kulanz des Vermieters.

Sollte der Mieter eine Serviceleistung wünschen, die über die Selbstabholung der Artikel hinausgeht, ist die Anlieferung, der Auf- und Abbau sowie die Abholung gesondert in Rechnung in zu stellen.

 

5.2 Zahlungsbedingungen

Zur Reservierung der Mietobjekte ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme fällig. Diese muss innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung auf das Konto des Vermieters eingegangen sein. Mit dem Eingang der Anzahlung sind die Stücke fest und verbindlich für das ausgewählte Datum, bzw für den ausgewählten Mietzeitraum reserviert.

Die restlichen 50% der Auftragssumme sind spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Sollte der Mieter in einen Zahlungsverzug kommen, so kann der Vermieter von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, und die Herausgabe bis zum kompletten Zahlungseingang auf dem Bankkonto verweigern.

Alle Zahlungen sind jederzeit ohne Abzug fällig.

 

5.3 Kaution

Eine Kaution in Höhe von 25% des gesamten Auftragswertes, jedoch mindestens 50% ist zusätzlich und separat zur Gesamtsumme zu überweisen. Der Kunde bekomm hierzu eine separate Rechnung.

Diese wird schnellstmöglich, jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach der Rückgabe und Kontrolle der Ware zurück zu zahlen. Sollten die Objekte Beschädigungen enthalten, welche eine Weitervermietung nicht möglich machen (hierzu zählen Beispielsweise Schwund, Risse, Sprünge, Bruch, Stockflecken oder Schimmel), so werden diese Gegenstände dem Mieter von der Kautionssumme abgezogen. Sollte die Summe nicht ausreichend sein, so ist der Vermieter berechtigt, nachträglich eine Rechnung zu stellen.

Alle Waren werden mit dem Wiederbeschaffungswert (ggf. zuzüglich Transportkosten)  berechnet. Die beschädigte Ware kann der Mieter in diesem Fall auf Wunsch behalten, andernfalls entsorgt der Vermieter diese auf Kosten des Mieters (sofern welche anfallen).

 

6. Abholung & Rückgabe, Gefahrenübergang / Anlieferung & Abholung

6.1 Abholung & Rückgabe, Gefahrenübergang

Wenn nicht anders vereinbart, sind alle Artikel sind in unserem Lager abzuholen:

Krottorfer Straße 87 in 57258 Freudenberg

Die Abholung und Anlieferung erfolgt auf Kosten des Mieters.

Der Vermieter hat das Recht, eine Kopie / ein Foto des Personalausweises eines Mieters als Sicherheit anzufertigen. Die Kopie / das Foto wird nach erfolgtem Abschluss der Rückgabe vernichtet / gelöscht.

Der Vermieter verpflichtet sich nach bestem Gewissen alle Artikel Transportsicher zu verpacken (soweit nötig und möglich).

Der Mieter verpflichtet sich die Artikel in einem geeignet großen, geschlossenen Fahrzeug / Anhänger abzuholen und die gesetzlichen Bestimmungen der maximalen Ladung zu beachten.

Bei der Übergabe hat der Mieter die Möglichkeit die Ware auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu kontrollieren. Nachträglich gemeldete Mängel werden nicht anerkannt.

Da es sich bei unseren Artikeln nicht um Neuware handelt, sind die dem Verbrauchszweck nach üblichen Gebrauchsspuren keine Grundlage für eine Reklamation.

Sollten trotz vorsorglichen Kontrollen Beschädigungen auffallen, so hat der Vermieter das Recht auf die Nachlieferung des Selben oder gleich- sowie hochwertigere Artikel.

Ist dem Vermieter die Beseitigung des Mangels unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mieters an der fristgemäßen Nutzung des Mietgegenstandes nicht möglich, sind die Ansprüche des Mieters auf Nachlieferung des Mietgegenstandes oder Minderung des Mietpreises beschränkt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

Die nicht benutzbaren Artikel werden hierbei auf der Rechnung in Preis und Menge angepasst.

Mit den Waren geht auch die Haftung für deren Vollständigkeit und Unversehrtheit über.

Soweit nicht anders Vereinbart, müssen die Artikel vor Wind und Wetter geschützt werden und dürfen nicht draußen aufgestellt werden. Sollten durch Witterung wie Nässe, Feuchtigkeit oder direkte Sonneneinstrahlung Schäden entstehen, so hat der Mieter die Reparatur oder die Wiederbeschaffung zu tragen.

Der Mieter verpflichtet sich, die Waren wieder mit allen gelieferten Verpackungen (Kisten / Verpackungsmaterial) zu transportieren und so während des Rücktransports sowie während der Rückgabe für ein geringes Risiko der Beschädigung zu sorgen.

 

6.2 Anlieferung & Abholung

Der Mieter hat bei der Anlieferung der Gegenständer durch den Vermieter die vereinbaren Kosten zu Tragen. Diese Kosten enthalten KEINEN Auf- oder Abbau. Diese stellt der Vermieter nach entstandenem Aufwand separat in Rechnung,

Die Anlieferung erfolgt an die vereinbarte Adresse. Eine Änderung ist dem Vermieter rechtzeitig anzuzeigen.

Sollte sich die Adresse nach Erstellung des Angebots ändern, wird der Preis entsprechend der Entfernung nach angepasst (gemindert oder erhöht).

Dem Vermieter ist vorab das Zeitfenster der Anlieferung zu nennen. Es muss zum Zeitpunkt der Anlieferung ein Zugang zum Aufbauort gewährleistet sein. Wartezeit bis zum Zugang wird mit 35€ pro Person / Stunde berechnet (dies gilt nicht, wenn der Vermieter aus eigener Initiative zu früh vor Ort ist).

Bei Abholung der Mietgegenstände durch den Vermieter müssen diese am Tag der Abholung zur vereinbarten Uhrzeit vollständig, wie bei der Auslieferung sortiert und verpackt, am Ort der Übergabe und ebenerdig transportfähig bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist zu jeder Zeit der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten.

 

7. Mietdauer

Die im Preis abgedeckte Mietdauer beträgt 4 Kalendertage (Selbstabholung) oder von Anlieferung über Aufbau bis Abholung (je nach Vereinbarung i.d.R 2-3 Tage, jedoch maximal 4 Tage).

Sie beginnt mit dem Tag der Abholung und endet am Tag der Rückgabe.

Eine frühere Rückgabe mindert den Preis nicht.

Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf der Bestätigung des Vermieters in Textform.

Jeder Tag im Verzug wird mit 20% des Gesamtpreises berechnet. Der Verzug beginnt mit dem neuen Kalendertag, folgend auf den vereinbarten Rückgabetag.

Sollte der Mieter ohne Kenntnis sowie Einwilligung des Vermieters die Gegenstände länger als vertraglich vereinbart einbehalten, kann der Vermieter entstandene Verluste  sowie Schadensersatzansprüche des Folgemieters an den Mieter weiter belasten.

 

8. Haftung

Jeder Mieter bzw. der Bevollmächtigter hat die Möglichkeit vor der Abholung oder vor Aufbau bei Anlieferung die Ware auf etwaige Schäden zu kontrollieren. Mängelanzeigen im Nachhinein können nicht anerkannt werden.  Die Gegenstände werden vermietet wie gesehen.

Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat der Vermieter das Recht auf Behebung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Weist lediglich ein Teil der gesamten Mietgegenstände einen oder mehrere Mängel auf, so ist der Mieter nicht berechtigt, die gesamten Lieferung zu Beanstanden. Bei einer geringfügigen Beanstandungen der Artikel kann ein Preisnachlass vom Vermieter gewährleistet werden. Ein Recht auf Nachlieferung scheidet  in dem Fall aus. Sollten Nachlieferung oder Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten.

Der Mieter ist über den vollen Vermietungszeitraum haftbar für alle Beschädigungen sowie den Verlust der gemieteten Artikel, auch wenn diese durch Dritte Personen verursacht werden.

Die Artikel sind während dem Vermietungszeitraum nicht durch den Vermieter versichert. Ob die Haftpflichtversicherung des Mieters etwaige Schäden übernimmt, ist vorab zu prüfen. Der Vermieter unterstützt bei Bedarf den Mieter bei der Abwicklung mit seiner Versicherung. Der Mieter muss während der Bearbeitungszeit in Vorleistung des Schadenersatzes gehen.

Sollten die Gegenstände zwischengelagert werden müssen, ist ein trockener und vor dem Zugriff dritter geschützter Raum vorgeschrieben.

Beschädigungen und Unvollständigkeit müssen dem Vermieter bei Rückgabe oder Abholung durch den Mieter selbstständig angezeigt werden.

Wenn der entstandene Schaden Reparabel ist und die Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, so hat der Mieter die Reparaturkosten zu tragen (Material und Lohn, hierbei werden 40,00EUR/Stunde fällig).

Sollte der Schaden irreparabel sein oder der Artikel selbst nach einer fachmännischen Reparatur eine weitere Vermietung unmöglich machen (optisch/funktionell), so hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu zahlen. Gleiches gilt bei Schwund. Die Auflistung der Wiederbeschaffungswerte ist Teil des Vertrages und wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung ausgehändigt.

Jegliche Veränderung der Artikel die dauerhafte Veränderung mit sich bringt und nicht Rückstandslos zu entfernen ist, ist untersagt. Ebenso ist das Befestigen von weiterer Dekoration (wie zum Beispiel durch Nägel, Schrauben, Aggressivem Klebstoffen etc.) ebenfalls nicht gestattet.

Der Mieter verpflichtet sich, die Artikel grob gereinigt zurückgeben. Dazu zählt ein befreien von Essens- sowie Getränkeresten von Platztellern, sowie ein grobes vorspülen von Besteck und Gläsern. Danach muss das Besteck getrocknet werden, damit kein Rost entstehen kann.

Artikel die mit dem Boden in Berührung kommen, sind ebenfalls von Verschmutzungen grob zu reinigen.

Vasen sind von Wasser- sowie Blumenrückständen zu befreien.

Alle Artikel aus Stoff müssen nicht vorgereinigt, jedoch in trockenem zustand zurückgegeben werden.

Bei der Vorreinigung durch den Mieter, dürfen keine Artikel durch spitze Gegenstände zerkratzt oder beschädigt werden. Ebenso dürfen keine Aggressiven Reiniger verwendet werden. Es ist der jeweilige Reinigungshinweis in der Artikelbeschreibung zu beachten (Beispielsweise in Bezug auf Reinigung in der Spülmaschine)

Die im Preis der Artikel inkludierte Reinigung bezieht sich auf dem Verwendungszweck üblichen Verschmutzungen. Sollte ein oder mehrere Artikel sehr stark verschmutzt sein, behält sich der Vermieter eine Nachberechnung für besonderen Zeitaufwand vor.

Der Vermieter ist berechtigt, die Artikel bis zu 72 Stunden nach Rückgabe durch den Mieter bzw. Abholung durch ihn zu prüfen. Anschließend bekommt der Mieter eine schriftliche Bestätigung oder eine Auflistung der Schäden per Mail zugesandt.

Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen an Körper/Leben oder Gesundheit durch unsachgemäße Benutzung oder nicht Beachtung der Produkteigenschaften (zum Beispiel der Tragfähigkeit) der gemieteten oder gekauften Gegenstände, solange diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch den Vermieter zu verschulden sind. Ebenfalls gilt dies nicht bei fehlen einer zugesicherten Produkteigenschaft oder dem Produkthaftungsgesetz.

Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Gewinn des Mieters.

Ist der Vermieter selbstverschuldet in Sachen der Übergabe in Verzug, ist eine Entschädigung lediglich auf die Höhe des Mietwert begrenzt. Weitere Ansprüche bestehen lediglich, wenn die Verzögerung nachgewiesener Weise mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht wurde. Ausgenommen hiermit ist der Verzug der Lieferung durch Höhere Gewalt (Hierunter fällt plötzlicher Wetterumschwung, Streik und von der Regierung beschlossene Ausgangssperren sowie plötzliche Krankheit). Der Vermieter verpflichtet sich zu jeder Zeit die vereinbarte Lieferung nach bestem Gewissen zu gewährleisten.

Bei den Kaufartikeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

 

9. Widerrufsrecht und seine Folgen

Der Mieter kann seinen Vertrag innerhalb vom 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an: hello@amberandoak.de.

Der Widerruf bedarf keiner bestimmten Form. Die Frist läuft ab Zustellung des unterschriebenen Vertrags an den Vermieter.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurückzuerstatten

 

10. Reduzierung, Stornierung und deren Folgen

10.1 Reduzierung

Eine Reduzierung der Auftragsmenge ist schriftlich (per Mail) beim Vermieter zu beantragen. Erst die schriftliche Bestätigung verändert den zuvor geschlossenen Vertrag. Die Anzahlung wird einbehalten, die zweite Hälfte sowie Kaution entsprechend gemindert. Sollten diese bereits gezahlt worden sein, so muss der Vermieter die Differenz innerhalb von 14 Werktagen an den Mieter zurückzahlen. Eine Auftragsreduzierung ist nur bei tatsächlicher Auftragsdurchführung möglich.

Änderungen sind wie gestaffelt möglich

  • bis zu vier Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um maximal 50% reduziert werden
  • bis zu zwei Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um maximal 25% reduziert werden
  • bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung kann der Auftrag um maximal 10% reduziert werden
  • Vier Wochen vor dem Tag der Veranstaltung bis zu deren Beginn ist keine Auftragsreduzierung mehr möglich

10.2 Stornierung

Der Mieter ist berechtigt den Vertrag bis zu 12 Wochen vor dem geplanten Termin der Feierlichkeit ohne Folgekosten zu widerrufen. Die Anzahlung wird innerhalb von 14 Tagen vom Vermieter auf das ursprüngliche Konto des Mieters zurück zu überweisen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bei Stornierung bis

  • 8-12 Wochen vor dem Termin sind 25 % der vereinbarten Vertragssumme fällig
  • 4-8 Wochen vor dem Termin sind 50% der vereinbarten Vertragssumme fällig
  • 1-4 Wochen vor dem Termin sind 75% der vereinbarten Vertragssumme fällig
  • Ab dem 7 Tage vor der Veranstaltung sind 100% der vereinbarten Vertragssumme fällig

 

Es ist ausgeschlossen den Vertrag erst zu reduzieren und anschließen zu stornieren.

Zur Berechnungsgrundlage der Stornierungssumme wird der erste Auftragswert genommen.

Eine Umbuchung auf einen anderen Tag kann nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen. In dem Fall wird die Anzahlung einbehalten um den Termin zu reservieren.

 

11. Streitbeteiligung

Erfüllungsort ist Freudenberg.

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Siegen, sofern der Mieter Kaufmann ist.

Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.

 

12. Schlussbestimmungen

Für all unsere Geschäftsbedingungen findet das deutsche Recht Anwendung.

Wenn eine Bestimmung aus der vorher genannten Bedingungen ungültig wird oder ist, so hat dies keine Auswirkungen auf die restlichen Vereinbarungen.

Der Vermieter behält sich vor, die betroffenen Bedingungen durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, welche dem Ursprung nach wirtschaftlich am nächsten kommen und den Rechtsrahmen nicht verletzen oder einschränken.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.